01 I Kontakt:
Für die Anbahnung von zusätzlichen Bewegungs-, Spiel- und Sportangeboten an Startchancen-Schulen stehen regionale Ansprechpersonen in den Stadt- und Kreissportbünden (SSB/KSB) zur Verfügung. Die Ansprechpersonen verfügen über umfassende Informationen zum Maßnahmenpaket „Startchance Bewegung“ als Teil des Maßnahmenkatalogs aus Säule II des Startchancen-Programms.
02 I Austausch:
In einem Beratungs- und Abstimmungsprozess zwischen den SSB-/KSB-Ansprechpersonen mit Anbietern von „Startchance Bewegung“ (Sportvereinen, Stadt- und Gemeindesportverbänden, Fachverbänden und weiteren Anbietern) und/oder Startchancen-Schulen erfolgt ein erster Austausch sowie eine Ideensammlung zur Angebotsimplementierung an Startchancen-Schulen. Die SSB/KSB-Ansprechpersonen übernehmen hierbei eine koordinierende sowie unterstützende Aufgabe im kommunalen Umfeld.
03 I Anbahnung und Konzeption:
Die Anbieter von „Startchance Bewegung“ und die interessierte Startchancen-Schule werden durch die SSB/KSB-Ansprechpersonen miteinander vernetzt. Sie konzipieren gemeinsam, entsprechend der Förderrichtlinie ein anforderungsgerechtes Angebot für die Startchancen-Schüler*innen.
04 I Antragsstellung:
Die Antragsstellung für „Startchance Bewegung“ kann durch SSB/KSB, SSV/GSV, Sportvereine, Fachverbände sowie weitere Anbieter erfolgen. Im Sinne einer schnellen und unkomplizierten Abwicklung erfolgt die Antragsstellung über das Förderportal des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen (LSB-Förderportal). Alle Angebote für „Startchance Bewegung“ müssen mit den Startchancen-Schulen abgestimmt werden.
05 I Bewilligung:
Nach Eingang des Förderantrags erfolgt in Kooperation zwischen SSB/KSB und LSB NRW eine Sichtung mit anschließender Bewilligung der Anträge.
06 I Durchführung:
Die Angebote aus „Startchance Bewegung“ sollen dauerhaft angelegt werden. Sie müssen mindestens 10 Einheiten (1 Einheit = 60 Minuten) umfassen und können über ein halbes oder ganzes Schuljahr durchgeführt werden. Eine Überführung von Startchancen-Schüler*innen in Sportvereine ist wünschenswert.
07 I Abrechnung:
Abgeschlossene „Startchance Bewegung“-Angebote müssen innerhalb von zwei Wochen durch die Anbieter abgerechnet werden. Die Abrechnung erfolgt über das LSB-Förderportal.