Förderverfahren „Startchance Bewegung“

01 I Kontakt:

Für die Anbahnung von zusätzlichen Bewegungs-, Spiel- und Sportangeboten an Startchancen-Schulen stehen regionale Ansprechpersonen in den Stadt- und Kreissportbünden (SSB/KSB) zur Verfügung. Die Ansprechpersonen verfügen über umfassende Informationen zum Maßnahmenpaket „Startchance Bewegung“ als Teil des Maßnahmenkatalogs aus Säule II des Startchancen-Programms.

02 I Austausch:

In einem Beratungs- und Abstimmungsprozess zwischen den SSB-/KSB-Ansprechpersonen mit Anbietern von „Startchance Bewegung“ (Sportvereinen, Stadt- und Gemeindesportverbänden, Fachverbänden und weiteren Anbietern) und/oder Startchancen-Schulen erfolgt ein erster Austausch sowie eine Ideensammlung zur Angebotsimplementierung an Startchancen-Schulen. Die SSB/KSB-Ansprechpersonen übernehmen hierbei eine koordinierende sowie unterstützende Aufgabe im kommunalen Umfeld.

03 I Anbahnung und Konzeption:

Die Anbieter von „Startchance Bewegung“ und die interessierte Startchancen-Schule werden durch die SSB/KSB-Ansprechpersonen miteinander vernetzt. Sie konzipieren gemeinsam, entsprechend der Förderrichtlinie ein anforderungsgerechtes Angebot für die Startchancen-Schüler*innen.

04 I Antragsstellung:

Die Antragsstellung für „Startchance Bewegung“ kann durch SSB/KSB, SSV/GSV, Sportvereine, Fachverbände sowie weitere Anbieter erfolgen. Im Sinne einer schnellen und unkomplizierten Abwicklung erfolgt die Antragsstellung über das Förderportal des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen (LSB-Förderportal). Alle Angebote für „Startchance Bewegung“ müssen mit den Startchancen-Schulen abgestimmt werden.

05 I Bewilligung:

Nach Eingang des Förderantrags erfolgt in Kooperation zwischen SSB/KSB und LSB NRW eine Sichtung mit anschließender Bewilligung der Anträge.

06 I Durchführung:

Die Angebote aus „Startchance Bewegung“ sollen dauerhaft angelegt werden. Sie müssen mindestens 10 Einheiten (1 Einheit = 60 Minuten) umfassen und können über ein halbes oder ganzes Schuljahr durchgeführt werden. Eine Überführung von Startchancen-Schüler*innen in Sportvereine ist wünschenswert.

07 I Abrechnung:

Abgeschlossene „Startchance Bewegung“-Angebote müssen innerhalb von zwei Wochen durch die Anbieter abgerechnet werden. Die Abrechnung erfolgt über das LSB-Förderportal.

Förderverfahren
„Startchance-Bewegung“

Erhalten Sie hier genauere Informationen zum Ablauf des Förderverfahrens und den Weg zur erfolgreichen Umsetzung.

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FAQ

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Förderrichtlinien

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