Mit dem Startchancen-Programm wurde das bislang größte bildungspolitische Programm des Landes ausgerufen. Über einen Zeitraum von 10 Jahren (Schuljahre 2024/25 bis 2034/35) sollen Bildungsbenachteiligungen bei Schüler*innen sukzessive reduziert werden. In Nordrhein-Westfalen setzt das innovative Maßnahmenpaket „Startchance Bewegung“ als Teil des Startchancen-Programms gezielt auf die positiven Effekte von körperlicher Aktivität - sowohl auf das individuelle Lernverhalten und die Lernmotivation als auch auf die kognitive Leistungsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen.
Ab sofort können an 400 Startchancen-Schulen zusätzliche Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote gefördert werden. Diese Angebote fördern die sozial-emotionale Kompetenz und Persönlichkeitsentwicklung der Startchancen-Schüler*innen. Darüber hinaus tragen die positiven Effekte von körperlicher Aktivität zur Stärkung der Basiskompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen bei.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Gefördert werden zusätzliche Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote an oder für Startchancen-Schulen, die
• zur Förderung der Selbstregulationskompetenzen von Kindern und Jugendlichen beitragen,
• gezielt sicherheitsrelevante Kompetenzen wie z. B. Schwimmen oder Radfahren vermitteln,
• eine dauerhafte Integration in den sozialen Nahraum ermöglichen,
• eine langfristige Einbindung der Schüler*innen in den Vereinssport fördern und/oder
• auf das Erreichen individueller sportlicher Ziele ausgerichtet sind.

Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind nordrhein-westfälische
• Sportvereine,
• Stadt- und Gemeindesportverbände,
• Stadt- und Kreissportbünde,
• Fachverbände,
• Freie Träger (z. B. der Kinder- und Jugendhilfe) und
• Private Anbieter (z. B. Schwimmschulen).
Eine Antragsstellung ist jederzeit über das Förderportal für das laufende Schuljahr (2024/25) und das neue Schuljahr (2025/26) möglich.