Stufenweise Wiederaufnahme des Sportbetriebes auf Außensportanlagen der Stadt Köln

Das Sportamt der Stadt Köln informiert mit folgender Mitteilung zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs auf Außenanlagen:

Die Landesregierung hat am 06.05.2020 mit Wirkung ab dem 07.05.2020 den stufenweisen Wiedereinstieg in den Sportbetrieb erlaubt, allerdings vorerst nur mit der Öffnung von Außensportanlagen. Öffentliche Gebäude (Hallen, Vereinsheime etc.) stehen derzeit dem Vereins- und Freizeitsport noch nicht zur Verfügung. Sobald auch hierzu konkrete und belastbare Maßgaben des Landes NRW vorliegen, werden wir Sie hierzu umgehend separat informieren.

Mitteilung Wiederaufnahme Sportbetrieb Auf Außenanlagen