Regelungen der Coronaschutzverordnung für Ferienangebote
Das MAGS hat ein Rundschreiben über die Regelungen der CoronaSchutzVO für Ferienangebote zur Verfügung gestellt.
Das Rundschreiben informiert über ein Informationsschreiben des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) über die Regeln der Coronaschutzverordnung (CoronaSchutzVO) für Ferienangebote sowie eine auf der entsprechenden Basis erstellte Hilfestellung für Kinder- und Jugendfahrten, vgl. Anlagen 1 und 2. Zudem unterrichtet es über ein gemeinsames Schreiben der AG der kommunalen Spitzenverbände an das MAGS und das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI) zu einem aus kommunaler Sicht bestehenden Wertungswiderspruch in der CoronaSchutzVO bezüglich der Angebote in der offenen Kinder- und Jugendarbeit im Regelbetrieb und innerhalb der Ferien.
Hier finden Sie das Rundschreiben zu den Reglungen der Coronaschutzverordnung für Ferienangebote