Förderung der Übungsarbeit
7,56 Mio. Euro für die Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen
Eine Antragsstellung ist vom 15.03.2021 - 09.06.2021 möglich.
Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellt dem Landessportbund NRW auch in diesem Jahr wieder Haushaltsmittel zur Förderung der Übungsarbeit der Sportvereine zur Verfügung.
Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt-bzw. Kreissportbund sind.
Weitere Informationen zur Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen findet man Hier!