Digitale Rückverfolgbarkeit über kostenfreie Apps

In der Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO wird in § 8 auf die Notwendigkeit einer einfachen oder besonderen Rückverfolgbarkeit verwiesen. Bei größeren oder wiederkehrenden Veranstaltungen ist es eine große Hilfe, die Rückverfolgbarkeit mittels digitaler Werkzeuge einfacher zu gestalten. Der Landessportbund NRW hat Ihnen Infos zu den drei gängigsten kostenfreien Apps zusammengestellt.

Weitere Informationen zur Kontaktnachverfolgung finden Sie hier.