Schule und Sportverein

Bereits 2011 haben die Landesregierung NRW (Ministerium für Schule und Weiterbildung & Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport) und der Landessportbund NRW eine Rahmenvereinbarung unterzeichnet, die den Bereich Bewegung, Spiel und Sport an Ganztagsschulen in den Fokus nahm und Folgendes formulierte:

„Bewegung, Spiel und Sport sind unverzichtbarer Bestandteil ganzheitlicher Bildungsförderung. Regelmäßige, möglichst tägliche Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote beeinflussen die motorische, soziale, emotionale, psychische und kognitive Entwicklung von Kindern und Jugendlichen nachhaltig positiv und führen auch im außersportlichen Bereich zu deutlichen Bildungsgewinnen.“

Innerhalb dieser Vereinbarung wurde zudem die Vorrangstellung des gemeinwohlorientierten Sportvereins gegenüber Angeboten anderer Anbieter im Ganztag formuliert, welche bis heute Gültigkeit besitzt.

Rahmenvereinbarung Landesregierung NRW-LSB NRW 2011

Es gibt verschiedene Formate von Kooperationsangeboten zwischen Schulen und Sportvereinen, die sich demzufolge auch hinsichtlich der Formalien, der Rahmenbedingungen oder der Finanzierung unterscheiden können. Allgemeine Bestimmungen und aktuelle Erlasse zu Schulsportangeboten, Schulsportgemeinschaften oder auch Schulsportwettkämpfen finden Sie hier.

Erlass für mehr Flexibilität im offenen Ganztag

Seit 2018 ist klar geregelt, dass Schülerinnen und Schüler während der OGS-Zeit am Nachmittag auch an regelmäßigen außerschulischen Bildungsangeboten (also z.B. an Sportvereinsangeboten) teilnehmen können und dafür dann vom OGS-Betrieb freigestellt werden. Diese Rechtssicherheit gibt den Kindern, ihren Eltern und auch den Sportvereinen zusätzliche Optionen für regelmäßige und frei wählbare Sportaktivitäten.

Hier geht es zur Pressemitteilung des Schulministeriums sowie zum vollständigen Erlass (Flexibilisierung vgl. Punkt 5.6.1.).